Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn
Der
Vorstand
des
Förderverein
Tettenborn
hat
in
seiner
Sitzung
am
1.
November
2016
die
nachstehende
Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn beschlossen:
Für
die
Benutzung
der
Räume
des
Dorfgemeinschaftshauses
werden
ab
dem
01.01.2017
nachstehend
aufgeführte
Entgelte
erhoben:
1. Tagesmiete / Kurzmiete
Gesamtes DGH, Terasse, Grillplatz
175 € / Tag einschl. MwSt. oder 30 € / Std. einschl. MwSt.
Gesamtes DGH
150 € / Tag einschl. MwSt. oder 25 € / Std. einschl. MwSt.
Großer Saal
(geteilter Saal - vorne)
100 € / Tag einschl. MwSt. oder 20 € / Std. einschl. MwSt.
Kleiner Saal
(geteilter Saal - hinte)
80 € / Tag einschl. MwSt. oder 15 € / Std. einschl. MwSt.
Kleiner Raum (Pausenraum)
60 € / Tag einschl. MwSt. oder 10 € / Std. einschl. MwSt.
Terasse und Grillplatz
50 € / Tag einschl. MwSt.
Küche
30 € / Tag einschl. MwSt.
In allen Angeboten sind selbstverständlich die Küchen- und Toilettenbenutzung und die Nutzung von Gechirr,
für 120 Personen, enthalten.
Die Stundensätze sind für Kurzveranstaltungen vorgesehen, i.d.R. bis 4 Stunden; darin ist die Zeit für Reinigung
und Übergabe enthalten.
Enthalten ist bei Tagesmiete der Zeitraum bis 12.00 Uhr des Folgetages für Reinigung und Übergabe enthalten.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Nutzungsvertrag:
•
Stromkosten
je verbrauchte Einheit Strom 0,30 €
•
Reinigung/Sonderleistungen
Die Reinigung der überlassenen Räume erfolgt in Eigenleistung.
Bei der Reinigung durch den Förderverein werden gesonderte
Reinigungskosten erhoben. In diesem Fall werden die Kosten je
nach Zeitaufwand pro Std. 15,00 € einschl. MwSt. auf den Nutzer
umgelegt.‘
•
Beschallungsanlage
Benutzung pro Tag 10,00 €
•
Bierzeltgarnituren
je Garnitur (örtliche Vereine sind frei) 5,00 €
•
große Tanzflächen
Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 50,00 €
•
Nutzung der kleinen Bühne
Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 30,00 €
•
Verleih von Mobiliar
je Stuhl 1,00 €
je Tisch 5,00 €
In besonderen Fällen kann von den vorstehenden Entgeldsätzen abgewichen werden.
Bei gewerblicher Nutzung der Räumlichkeiten kann eine Gebühr bis zur Höhe von 500,00 € erhoben werden.
Die vorstehende Benutzungsentgeltordnung tritt am
01.01.2017
in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn vom
01.04.2012
außer Kraft.
Bad Sachsa/Tettenborn, den 01.11.2016