Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn
Der Vorstand des Förderverein Tettenborn hat in seiner Sitzung am 1. November 2016 die nachstehende Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn beschlossen: Für die Benutzung der Räume des Dorfgemeinschaftshauses werden ab dem 01.01.2017 nachstehend aufgeführte Entgelte erhoben: 1. Tagesmiete / Kurzmiete Gesamtes DGH, Terasse, Grillplatz 175 € / Tag einschl. MwSt. oder 30 € / Std. einschl. MwSt. Gesamtes DGH 150 € / Tag einschl. MwSt. oder 25 € / Std. einschl. MwSt. Großer Saal (geteilter Saal - vorne) 100 € / Tag einschl. MwSt. oder 20 € / Std. einschl. MwSt. Kleiner Saal (geteilter Saal - hinte) 80 € / Tag einschl. MwSt. oder 15 € / Std. einschl. MwSt. Kleiner Raum (Pausenraum) 60 € / Tag einschl. MwSt. oder 10 € / Std. einschl. MwSt. Terasse und Grillplatz 50 € / Tag einschl. MwSt. Küche 30 € / Tag einschl. MwSt. In allen Angeboten sind selbstverständlich die Küchen- und Toilettenbenutzung und die Nutzung von Gechirr, für 120 Personen, enthalten. Die Stundensätze sind für Kurzveranstaltungen vorgesehen, i.d.R. bis 4 Stunden; darin ist die Zeit für Reinigung und Übergabe enthalten. Enthalten ist bei Tagesmiete der Zeitraum bis 12.00 Uhr des Folgetages für Reinigung und Übergabe enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Nutzungsvertrag: Stromkosten je verbrauchte Einheit Strom 0,30 € Reinigung/Sonderleistungen Die Reinigung der überlassenen Räume erfolgt in Eigenleistung. Bei der Reinigung durch den Förderverein werden gesonderte Reinigungskosten erhoben. In diesem Fall werden die Kosten je nach Zeitaufwand pro Std. 15,00 € einschl. MwSt. auf den Nutzer umgelegt.‘ Beschallungsanlage Benutzung pro Tag 10,00 € Bierzeltgarnituren je Garnitur (örtliche Vereine sind frei) 5,00 € große Tanzflächen Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 50,00 € Nutzung der kleinen Bühne Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 30,00 € Verleih von Mobiliar je Stuhl 1,00 € je Tisch 5,00 € In besonderen Fällen kann von den vorstehenden Entgeldsätzen abgewichen werden. Bei gewerblicher Nutzung der Räumlichkeiten kann eine Gebühr bis zur Höhe von 500,00 € erhoben werden. Die vorstehende Benutzungsentgeltordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn vom 01.04.2012 außer Kraft. Bad Sachsa/Tettenborn, den 01.11.2016