Finanz- und Beitragsordnung des Förderverein „Dorfgemeinschaft Tettenborn“
§ 1 Beitragsordnung a) Diese Beitragsordnung wurde am 08.12.2011 in der Gründungsversammlun beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. b) Änderungen der Beitragsordnung müssen von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden § 2 Beitragshöhe a) Einzelpersonen 12,00 € b) Familien 20,00 € c) Vereine, Verbände und Organisationen 20,00 € aus Tettenborn d) Firmen und Betriebe 30,00 € e) sonstige Einrichtungen, Verbände und Organisationen, die nicht unter c) 24,00 € § 3 Beitragszahlungen Die Beiträge werden vom Verein im Abbuchungsverfahren jeweils im 2. Quartal eines Jahres erhoben. § 4 Vermögen des Vereins a) Das Vermögen des Vereins wird gem. § 3 der Satzung ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. b) Der Vorstand des Vereins kann bei entsprechendem Guthaben über Ausgaben bis zu einer Höhe von 1000,00 verfügen. Ausgaben die diesen Betrag überschreiten müssen vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit genehmigt werden. c) Das bisherige Vermögen der Dorfgemeinschaft geht in den Förderverein über. Stand 08.12.2011